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Jahresabrechnungen von Energieversorgungsunternehmen

 

Es wäre sinnvoll, wenn die Jahresabrechnung der Energieversorgungsunternehmen eine richtige Endabrechnung wäre.

 

Problemstellung:

 

Die Suche nach einer neuen Mietwohnung, ist nach diversen Objektbesichtigungen und zähen Mietpreisverhandlungen endlich erfolgreich gewesen. Die Vorstellungen, sich verbessern zu wollen und gleichzeitig die regelmäßigen monatlichen Kosten so gering wie möglich zu halten, sind nicht so leicht in Einklang zu bringen. Das Geld sitzt bei den meisten Familien nicht mehr so locker, es muss schon sehr genau gerechnet werden. Die Mietpreise steigen und der Erwerb von Wohneigentum wird für Normalverbraucher immer mehr unmöglich. Aber egal - der Arbeitsplatz ist ziemlich sicher und die vorkalkulierten Umzugskosten sind  aufzubringen, da kann man sich eine größere Wohnung mit mehr Komfort gönnen. Die Entscheidung ist gefallen und der neue Mietvertrag unterschrieben. Die Kündigungszeit der alten Wohnung ist optimal mit dem Einzugstermin in das neue Haus abgestimmt, damit keine doppelte finanzielle Belastung entsteht. Energiekosten und andere Nebenkosten werden ja am Jahresende immer neu errechnet und angepasst und da der geplante Umzug im Frühjahr durchgeführt wird, kann nur noch eine leichte Nachzahlung, von ungefähr fünfzig Euro, wegen der Wintermonate nachgefordert werden. Denn der monatliche Abschlag der Energiekosten wird auf den Jahresdurchschnitt berechnet. Der Umzug ist geschafft, und nach der abschließenden Kassenabrechnung wurde festgestellt, dass doch einige hundert Euro zu viel für den Umzug drauf gegangen sind, aber mit etwas konsequenter Einschränkung wird das Girokonto in ein paar Monaten wieder ausgeglichen sein, das wird schon gehen, denn man gönnt sich ja sonst nichts. Doch die große unangenehme Überraschung kommt nach ein paar Tagen mit der Post: Die Abschussrechnung der Energieversorgungsgesellschaft aus der alten Wohnung - 565,30€ sollen nachgezahlt werden. Wie kann das angehen? Haben wir in den letzten Monaten den Energieverbrauch zu schlecht beobachtet, oder ist der Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe aus versehen falsch abgelesen worden. Um sicher zu sein, dass kein Fehler geschehen war, wurde der Aktuelle Zählerstand beim Nachmieter der Altwohnung erfragt und durch hochrechnen festgestellt, dass der Verbrauch ganz normal gewesen ist. Also kann nur ein Rechenfehler des Energieversorgers vorliegen. Der Sachbearbeiter des Konzerns erklärte  am Telefon, dass der Hohe Betrag durch das Endabrechnungsverfahren der letzten Jahre entstanden ist. Das ist bei allen Versorgungsunternehmen so üblich, es kann nur akzeptiert und die Rechnung bezahlt werden. Die Nachfrage beim Mieterbund hat ergeben, dass der Sprecher des Energielieferanten Recht hat und der Mieterbund schon seit Jahren gegen diese Praxis kämpft.

 

 

 

 

Zielsetzung und Problemlösung:

 

Es kann nicht gut für den Ruf eines Energielieferanten sein, wenn er seine Kunden mit niedrigeren Tarifen - als andere Anbieter - anlockt und seine versteckten Kosten, bei Vertragskündigung in einer Endabrechnung einfordert. Der Schein trügt, wenn eine normale Jahresabrechnung des eigenen Lieferanten, mit der eines anderen Anbieters verglichen wird, unter der Voraussetzung will natürlich jeder zum günstigeren Energielieferanten wechseln. Wenn dann irgendwann der Vertrag erlischt und alle bezahlten Rechnungen miteinander verglichen werden, dann sind auf einmal die, die zuerst vermeintlich billiger waren, auf einmal erheblich teurer. Also der Wechsel muss gut überlegt werden, damit er wirklich zum Vorteil ist. Energielieferanten sollten einmal ganz genau darüber nachdenken, in welche Probleme sie, die sowieso schon gebeutelten Haushalte damit bringen. Die absolute Wende tritt ein, wenn ein Energiekonzern bereit ist, für jedes Jahr eine endgültige Jahresrechnung zu erstellen und nicht ein paar Jahren lang die versteckten Kosten zu verschleiern um sie in einer Endabrechnung zu präsentieren. Was  glauben sie, was das für eine positive Werbung für das Unternehmen ist und welchen Zulauf an Kunden, dieser Energielieferant verzeichnen wird.

 

Erkenntnisse und Vorteile dieser positiven Änderungen:

 

­- Eine jährliche Endabrechnung wird einen enormen Zuspruch erzielen.

- Die Kunden werden sich bei dem Energieversorger gerecht

   behandelt fühlen.

- Viele Neukunden werden zu diesem Anbieter wechseln.

- Der Konzern wird nicht den Ruf als “Abzocker des kleinen Mannes“

   bekommen.

- Die Haushalte werden bei Vertragende nicht in finanzielle

   Schwierigkeiten kommen.

- Der Energieversorger, der die Änderungen zuerst umsetzt,

   hat für sich die beste Werbung in Gang geschoben.

- Bei Vertragsende gibt es keine Beschwerden der Kunden

   und des Mieterbundes.

- Fängt ein Konzern an, dann werden sehr schnell alle

   Anderen nachziehen.

- Der Erste läuft nicht Gefahr, sich irgendwann einer

   Gesetzesänderung beugen zu müssen.

 

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